Platzordnung

Sehr geehrter Platzgast,
Die Platzverwaltung dieses Campingplatzes heisst Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Camping Aufenthalt.
Wir sind bemüht Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Platz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten.

Beachten Sie bitte daher nachstehend die Campingplatzordnung.

Bitte melden Sie sich nach Ihrer Ankunft telefonisch unter der Nummer   0151/28886237 oder 0170/8175994 an. Sowohl Urlaubsgäste als auch Tagesgäste sind verpflichtet, ihren Besuch anzumelden, und unterliegen einer Besuchergebühr. Tagesbesucher bitten wir, ihre Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz vor dem Campinggelände abzustellen und das Campinggelände bis 24.00 Uhr wieder zu verlassen.

  • Der Campingplatz ist vom 15.April bis zum 15.Oktober geöffnet Jede Ruhestörung auf dem Gelände ist zu vermeiden. Ruhezeiten 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mittagsruhe, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Nachtruhe. Während dieser Zeit dürfen insbesondere keine Kraftfahrzeuge auf dem Gelände des Campingplatzes benutzt werden. Ausgenommen hiervon sind Notfälle oder notwendige Arbeitsverrichtungen des Platzhalters.

  • Lagerfeuer sind auf dem Campingplatz aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt.

  • Mobile Toiletten und Abwässer aus Wohnwagen und Wohnmobilen müssen aufgefangen und in der Entsorgungsstation entleert werden. Es ist strengstens untersagt, Abwässer direkt in die Erde zu leiten.

  • Hunde dürfen innerhalb des Geländes nur an der Leine geführt werden. Hundekot ist vom Hundehalter bzw. Hundeführer sofort zu entfernen.

  • Es ist nicht gestattet Zäune oder Begrenzungen um den Wohnwagen,Wohnmobil oder Zelt aufzubauen!
  • Müllentsorgung: Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen, die während Ihrem Aufenthalt auf dem Platz anfallen. Die Entsorgung von Sperrmüll oder Grobmüll ist grundsätzlich nicht möglich, fremd deponieren ist strengstens untersagt.

  • Auf Sauberkeit legen auch Sie sicher großen Wert. Wir bitten Sie deshalb, die Sanitäranlagen, Wege und Plätze so zu verlassen wie Sie sie vorgefunden haben.

  • Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.

  • In allen Gebäuden ist das Rauchen verboten. 

  • Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 12.00 h geräumt werden. Der Platz ist in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.

  • Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters sind unbedingt Folge zu leisten. Der Stellplatz und der Stromanschluss werden Ihnen zugeteilt.

  • Der Platzhalter liefert den Strom nur bis zum Zählerkasten.

Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

  • Alle Fahrzeuge dürfen nur im Schritt-Tempo (5 km/h) die Platzwege befahren. Motorräder und Mopeds müssen auf dem Campinggelände geführt werden. Fahrzeuge dürfen, auch zum Be.-und Entladen, nicht am Wohnwagen oder auf freien Stellplätzen geparkt werden.

  • Auf dem Campingplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

  • Autowaschen, Ölwechsel und Reparaturen sind auf dem Campinggelände nicht gestattet. Caravans und Vorzelte dürfen nur mit klarem Wasser gewaschen werden.

  • Die Benutzung aller Einrichtungen des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden.

  • Der Spielplatz kann nicht ständig vom Vermieter überwacht werden. Die Erziehungsberechtigten haften für Ihre Kinder.

  • Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um .

Die Campinggebühren sind durch Aushang bei der Anmeldung bekannt gemacht. Verläßt derJahrescamper vor Beendigung der Saison seinen Platz, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Platzmiete. Sein gemieteter Platz kann dann weiter vermietet werden.

Diese Campingplatzordnung ist ab dem 15.04.17 gültig.


Die Verwaltung des Campingplatz Lahnblick